Grundschule Carl Orff
Lortzingweg 8
Landshut
84034
0871 / 96 58 58 50
0871 / 96 58 58 590
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Liebe Eltern, Kinder, Gäste,
Informationen zum Corona- Virus finden Sie auf der Homepage der Staatsregierung und auf der Seite des Kultusministeriums (km.bayern.de), auf der Sie auch auf die Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Robert-Koch-Instituts weitergeleitet werden können. Außerdem gibt auch die Homepage des Gesundheitsamtes Auskunft über das aktuelle Geschehen.
Für die Grundschule Carl Orff gilt weiterhin u.a. die Einhaltung der Abstandsregeln auf den Wegen im Schulhaus und auf dem Schulgelände, sowie regelmäßiges Händewaschen, die Nies- und Hustetikette und regelmäßiges Lüften der Räume.
Das Tragen einer Mund-Nasenmaske ist auf den Wegen im Schulhaus und während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände für ALLE Personen verpflichtend.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt gelten nach wie vor folgende Regelungen:
Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen haben weiterhin Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz unter 50 findet an Grundschulen bzw. in der Grundschulstufe der Förderzentren Präsenzunterricht ohne Mindestabstand statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werden die bisherigen Regelungen für die Grundschulen wie folgt erweitert:
Für die Klassen eins mit drei findet Distanzunterricht statt.
Neu ist, dass die Jahrgangsstufe vier im Wechsel unterrichtet wird.
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden dabei noch einmal gestärkt: Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nach den Osterferien nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen.
Auch die Teilnahme an der Notbetreuung ist - unabhängig von der Inzidenz - nach den Osterferien nur noch mit negativem Test möglich.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April gilt für die Zeit nach den Osterferien:
Ab 12. April dürfen unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die
oder
Kinder, die keinen Selbsttest in der Schule machen oder keinen Nachweis über einen Negativtest bringen, können leider nicht in der Schule bleiben. Sie müssen abgeholt werden.
Eine Notbetreuung wird im Wechsel- bzw. reinen Distanzunterricht weiterhin an der Grundschule angeboten. Sie beginnt täglich um 8.00 Uhr. Die Kinder werden ab 7.45 Uhr an den ausgeschilderten Eingängen in Empfang genommen. Bitte geben Sie den Kindern die Lernmaterialien und genügend Brotzeit mit.
Ab 12. April ist für die Teilnahme an der Notbetreuung ein negativer Covid-19-Test erforderlich. Wird kein Selbsttest in der Schule gemacht (z.B. bei Distanzunterricht oder Ablehnung des Selbsttests) , muss ein Nachweis einer geeigneten Stelle (s.o.) über ein negatives Testergebnis mitgebracht und der beaufsichtigenden Lehrkraft gegeben werden. Andernfalls muss Ihr Kind wieder abgeholt werden.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung, gerne auch per Email, des Betreuungsbedarfes vor. Teilen Sie uns auch mit, ob die Betreuung an jedem Tag oder nur an einzelnen Tagen erfolgen muss.
Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Auf Grund der Inzidenzwerte von heute, Freitag, den 09.04.2021, gelten für die Woche ab dem 12.04.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:
STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100.
Folge: Die Grundschulen, Jahrgansstufen eins mit drei, gehen in den Distanzunterricht.
Davon ausgenommen bleibt die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten (siehe KMS vom 25.03.2021). Für die vierten Klassen findet Wechselunterricht statt. Eine Notbetreuung wird angeboten.
Bitte informieren Sie sich auch in der Carl-Orff-Infothek und unter Infos zu Corona.
Anmeldeformulare für die Mittagsbetreuung können Sie unter Schulfamilie-Mittagsbetreuung runterladen und ausdrucken.
Die Jugendsozialarbeit steht weiterhin telefonisch (0170/5410398) und per E-Mail (pia.hofstaetter@landshut.de) für Eltern und Kinder zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Beate Loria, Rektorin